Gebührenbremse

Inflation und Teuerung halten im Jahr 2024 an. Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese können die Gelder zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Allein für Tirol stehen damit rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, die unter anderem an die betroffenen Haushalte in Form einer Gutschrift refundiert werden können.

Jeder Person, die zum Stichtag 1. April 2024 in Völs mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird ein Fixbetrag von € 16,11 gutgeschrieben. Die Gutschrift wird bei der Vorschreibung im 2. Quartal verrechnet. 


Staffelung:

  • 1 Personenhaushalt - € 16,11
  • 2 Personenhaushalt - € 32,22
  • 3 Personenhaushalt - € 48,33 
  • 4 Personenhaushalt - € 64,44

usw. 

11.04.2024