Information zur Leerstandsabgabe - Inkrafttreten mit 01.01.23 - erstmalige Entrichtung bis 30.04.2024


Aus aktuellem Anlass dürfen wir die Gemeindebürger/innen über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG), LGBl. Nr.86/2022, informieren. 

Die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen und betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden. 

Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr – erstmalig bis zum 30. April 2024 – zu entrichten. 

Formular Erklärung zur Leerstandsabgabe:

Formular Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (0.14 MB)

Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Völs am  24.11.2022 mittels Verordnung festgesetzt und ist abhängig von der Nutzfläche. 

Verordnung Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (0.15 MB)

Für weitere Informationen (z.B. Ausnahmen von der Abgabenpflicht) steht auch der in diesem Zusammenhang von der Abteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung erstellte Leitfaden zur Verfügung.

Tiroler_Freizeitwohnsitz-und_Leerstandsabgabegesetz_TFLAG_Leitfaden[1].pdf herunterladen (2.82 MB)

01.01.2024