Strompreis

Deutliche Entlastung für Völser Haushalte!


In den nächsten Wochen werden Sie Post von der Tiwag bekommen. Darin informiert Sie die TIWAG über die individuelle Höhe der Stromkostenentlastungsbeiträge, welche die AK mit der TIWAG ausverhandelt hat.

Vorausgegangen ist eine erstgerichtliche Entscheidung in einem Musterverfahren, das die Tiroler Arbeiterkammer mit dem Verein für Konsumenteninformation gegen die Tiwag geführt hat und in dem festgestellt wurde, dass die Erhöhung 2022 nicht gesetzeskonform war, weil die Erhöhungen nicht ausreichend begründet waren.

Die Tiwag hat auf Rechtsmittel verzichtet und war bereit, mit der AK zu verhandeln. Das hat auch weitere laufende Verfahren betroffen, darunter jenes über die spezielle Situation bei den Nachtstromheizungen im Völser Seegebiet.

Generell kommt es zu Rückzahlungen, die nach 500 kWh-Schritten pauschaliert und mit € 1000.- gedeckelt sind. Für den Völser Seetarif gibt es keine Deckelung.

Die bereits gekündigten Altverträge der TIWAG laufen mit Ende März 2024 aus. Wer noch nicht aktiv in den Neuvertrag gewechselt ist, sollte dies noch bis zu diesem Zeitpunkt aktiv tun, ansonsten fällt er in die Grundversorgung. Für die Neuverträge gelten die gleichen AGB und die Arbeitspreise liegen bis Ende Juni 2024 bei 15,24 Cent brutto und sinken ab 1.7.2024 auf 14,16 Cent brutto pro kWh. Beim Neuvertrag für den Völser Seetarif gibt es weiterhin wegen der Nachtstromspeicher einen Nachttarif, die Differenz zum Tagtarif wird von einem auf zwei Cent erhöht.

Bürgermeister Peter Lobenwein: "Danke an die Arbeiterkammer! Seit 2022 verhandeln wir mit der Tiwag, weil das Heizverbot für feste und flüssige Brennstoffe im Völser Seegebiet und die dortige Versorgung mit Nachtstromspeicherheizungen auf einer Übereinkunft mit der Tiwag beruht, die diese 2022 einseitig beendet hat. Der günstige Nachtstrom von früher ist heute leider kaum oder nicht mehr zu bekommen, so gesehen sind die zwei Cent und der Nachtstrom an sich ein Erfolg, ebenso die Höhe der Rückzahlungen, denn ohne die juridische Hilfe der AK stünden wir mit weniger da."


27.02.2024