Bauamt / Abbruchanzeigen
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist der Baubehörde anzuzeigen.

Abbrüche, die infolge von Neubauten erforderlich werden, können im Bauansuchen für den Neubau gleichzeitig beantragt werden.

Einreichunterlagen – nur Abbruch:
• Bauanzeige
• Baurechtseinräumung – wenn erforderlich
• Planunterlage – 2-fach


Abbruch in Verbindung mit einem Neubau:
Einreichunterlagen – siehe bewilligungspflichtige Bauvorhaben


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