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| WOHNHAUSSANIERUNGSANSUCHEN sind beim Amt der Tiroler Landesregierung einzureichen. Auf Seite
– 4 – ist die Bestätigung der Baubehörde über
das Alter des zu sanierenden Wohnobjektes (Datum der seinerzeitigen Baubewilligung)
erforderlich. Mit dem Ansuchen
müssen beim Amt der Tiroler Landesregierung die im Antrag angeführten
Unterlagen – wie Angebote oder Rechnungen, usw. – vorgelegt
werden.
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