Bauamt / Antennentragmasten
Die Errichtung und die wesentliche Änderung von Antennentragmasten innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Behörde schriftlich anzuzeigen.

Der Anzeige sind eine zur Beurteilung der Auswirkungen des angezeigten Vorhabens auf das Orts- und Straßenbild ausreichende Beschreibung beizulegen.

Keiner Anzeige bedarf die Errichtung und die wesentliche Änderung von Antennentragmasten im Gewerbe- und Industriegebiet.


Einreichunterlagen:

  • Bauanzeige
  • Baubeschreibung
  • Beschreibung über die Auswirkungen auf das Orts- und Straßenbild
  • Baurechtseinräumung – wenn erforderlich
  • Planunterlage – zweifach
  • Lageplan – zweifach

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