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| Gemäß Tiroler Bauordnung – TBO – hat die Baubehörde im Bauverfahren Sachverständige beizuziehen. Arch.
Dipl. Ing. Markus Mladek
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| Sprechstunden im Bauamt des Marktgemeindeamtes Völs nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung über vorstehende Telefonnummern.
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Die
Sachverständigengebühren werden im Bauverfahren
(auch Bauanzeigeverfahren) vorschussweise von der Marktgemeinde Völs
ausgelegt und im Baubewilligungsverfahren bzw. Bauanzeigeverfahren dem/der
Bauwerber/in vorgeschrieben.
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