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Die Bauvollendung hat der Bauwerber der Behörde schriftlich anzuzeigen. Das Formblatt „BAUVOLLENDUNGSMELDUNG“ (PDF) erhält der Bauwerber mit der Bewilligung oder der Kenntnisnahme der Bauanzeige. Die Bauvollendungsmeldung kann auch hinsichtlich geschlossener Teile eines Gebäudes oder selbständiger Teile einer sonstigen baulichen Anlage erfolgen, wenn das Gesamtbauvorhaben noch nicht fertiggestellt ist. Bauvorhaben größeren Ausmaßes (ab fünf Wohneinheiten) und gewerblich genutzte Bauvorhaben (außer es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung vor) müssen kollaudiert werden.
Erst mit Vorlage der Bauvollendungsmeldung samt Beilagen kann die polizeiliche Anmeldung/Ummeldung im Meldeamt, wie auch die Anmeldung der Müllabfuhr bei der Abfallberaterin erfolgen. Gleichzeitig kann in der Hauptverwaltung die Hausnummerntafel beantragt werden. Wenn Sie
mit Wohnbauförderungsmittel gebaut haben, zum Zeitpunkt der Baubewilligung
bereits 5 (fünf) Jahre Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Völs
hatten, können Sie gleichzeitig mit der Abgabe der Bauvollendungsmeldung
um Förderung der Erschießungskosten ansuchen. Das Formular
erhielten Sie mit der Baubewilligung bzw. Kenntnisnahme der Bauanzeige.
Siehe dazu auch „Erschließungsbeitrag – Subvention“; „Benützungsbewilligung“; „Kanalanbot / Kanalanschluss- und –entsorgungsvertrag“; „Heizungsanlagen – Abnahme / Überprüfung“.
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