Bauamt / Bauvollendungsmeldung

Die Bauvollendung hat der Bauwerber der Behörde schriftlich anzuzeigen. Das Formblatt „BAUVOLLENDUNGSMELDUNG“ (PDF) erhält der Bauwerber mit der Bewilligung oder der Kenntnisnahme der Bauanzeige.

Die Bauvollendungsmeldung kann auch hinsichtlich geschlossener Teile eines Gebäudes oder selbständiger Teile einer sonstigen baulichen Anlage erfolgen, wenn das Gesamtbauvorhaben noch nicht fertiggestellt ist.

Bauvorhaben größeren Ausmaßes (ab fünf Wohneinheiten) und gewerblich genutzte Bauvorhaben (außer es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung vor) müssen kollaudiert werden.


Mit dem Formblatt der BAUVOLLENDUNG sind folgende Unterlagen je nach Erfordernis der Behörde vorzulegen:

  • Bestätigung eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, dass die Höhe des Bauvorhabens der Baubewilligung entspricht;
  • Bestätigung über die statisch konstruktive Durchbildung (Statiker);
  • Energieausweis, wenn sich während der Bauführung Änderungen ergeben haben;
  • Abnahmebefund der Rauch- und Abgasfänge (auch Abgasfänge von Gasheizungsanlagen) – Bezirkskaminkehrermeister Leonhard Widauer, Unterperfuß, Telefon: 05232 / 2760;
  • Anbot bzw. Anschluss- und Entsorgungsvertrag für den Kanalanschluss plus Katasterplan mit eingezeichneter Kanal- und Wasserleitungstrasse sowie Zustimmungserklärung der Grundeigentümer, wenn über Fremdgrund angeschlossen wurde;
  • Nachweis über den Einbau eines Wasserzählers (Einbau nur über das von der Marktgemeinde Völs beauftragte Unternehmen zulässig – Plombierung; Anforderung im Marktgemeindeamt Völs, Finanzverwaltung, Telefon: 0512/303111 / 13);
  • Tekturpläne im Falle einer Plan abweichenden Ausführung – dreifach.

Erst mit Vorlage der Bauvollendungsmeldung samt Beilagen kann die polizeiliche Anmeldung/Ummeldung im Meldeamt, wie auch die Anmeldung der Müllabfuhr bei der Abfallberaterin erfolgen. Gleichzeitig kann in der Hauptverwaltung die Hausnummerntafel beantragt werden.

Wenn Sie mit Wohnbauförderungsmittel gebaut haben, zum Zeitpunkt der Baubewilligung bereits 5 (fünf) Jahre Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Völs hatten, können Sie gleichzeitig mit der Abgabe der Bauvollendungsmeldung um Förderung der Erschießungskosten ansuchen. Das Formular erhielten Sie mit der Baubewilligung bzw. Kenntnisnahme der Bauanzeige.

Siehe dazu auch „Erschließungsbeitrag – Subvention“; „Benützungsbewilligung“; „Kanalanbot / Kanalanschluss- und –entsorgungsvertrag“; „Heizungsanlagen – Abnahme / Überprüfung“.

 

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