Bauamt / Benützungsbewilligungen

Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen, betrieblich genutzte Gebäude (außer es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung vor) und Wohnanlagen (mit mehr als 5 (fünf) Wohnungen) dürfen erst benützt / bezogen werden, wenn eine RECHTSKRÄFTIGE BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG vorliegt.

Es empfiehlt sich, früh genug um die Benützungsbewilligung bei der Baubehörde anzusuchen.

Das Formular für die Benützungsbewilligung (PDF) ergeht mit dem Baubescheid an den Bauwerber.


Mit dem Ansuchen um Benützungsbewilligung sind folgende Unterlagen je nach Erfordernis der Behörde vorzulegen bzw. sind entsprechend am Antrag zu bestätigen:

  • Bestätigung eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, dass die Höhe des Bauvorhabens der Baubewilligung entspricht;
  • Bestätigung über die statisch konstruktive Durchbildung (Statiker);
  • Bestätigung der Baufirma, dass da Bauvorhaben plangerecht ausgeführt wurde;
  • Bestätigung über den Wärmeschutz;
  • Energieausweis, wenn sich im Rahmen der Bauführung eine Änderung ergeben hat;
  • Abnahmebefund der Rauch- und Abgasfänge (auch Abgasfänge von Gasheizungsanlagen) – Bezirkskaminkehrermeister Leonhard Widauer, Unterperfuß, Telefon: 05232 / 2760;
  • Bestätigung über die Lüftung bei Tiefgaragen;
  • Bestätigung über die Blitzschutzanlage;
  • Messprotokoll der Schallschutzmessung;
  • Bestätigung über die Abnahme der Brandmeldeanlage – Freischaltung;
  • Bestätigung über die Abnahme der Sprinkleranlage;
  • Bestätigung über die Abnahme der Aufzugsanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen, Fahrsteige) – TÜV;
  • Brandschutzplan;
  • Namhaftmachung von Brandschutzbeauftragten (Zeugnis Nachweis);
  • Anbot bzw. Anschluss- und Entsorgungsvertrag für den Kanalanschluss plus Katasterplan mit eingezeichneter Kanal- und Wasserleitungstrasse sowie Zustimmungserklärung der Grundeigentümer, wenn über Fremdgrund angeschlossen wurde;
  • Nachweis über den Einbau eines Wasserzählers (Einbau nur über das von der Marktgemeinde Völs beauftragte Unternehmen zulässig – Plombierung; Anforderung im Marktgemeindeamt Völs, Finanzverwaltung, Telefon: 0512/303111 / 13);
  • Tekturpläne im Falle einer Plan abweichenden Ausführung – dreifach.

Siehe dazu auchKanalanbot / Kanalanschluss- und –entsorgungsvertrag“; „Heizungsanlage – Abnahme / Überprüfung“.

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