| Gebäude,
die öffentlichen Zwecken dienen, betrieblich genutzte Gebäude
(außer es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung vor) und Wohnanlagen
(mit mehr als 5 (fünf) Wohnungen) dürfen erst benützt /
bezogen werden, wenn eine RECHTSKRÄFTIGE BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG
vorliegt.
Es empfiehlt
sich, früh genug um die Benützungsbewilligung bei der Baubehörde
anzusuchen.
Das Formular
für die Benützungsbewilligung (PDF) ergeht mit dem Baubescheid
an den Bauwerber.
Mit dem Ansuchen um Benützungsbewilligung sind folgende Unterlagen
je nach Erfordernis der Behörde vorzulegen bzw. sind entsprechend
am Antrag zu bestätigen:
- Bestätigung
eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, dass die Höhe
des Bauvorhabens der Baubewilligung entspricht;
- Bestätigung
über die statisch konstruktive Durchbildung (Statiker);
- Bestätigung
der Baufirma, dass da Bauvorhaben plangerecht ausgeführt wurde;
- Bestätigung
über den Wärmeschutz;
- Energieausweis,
wenn sich im Rahmen der Bauführung eine Änderung ergeben hat;
- Abnahmebefund
der Rauch- und Abgasfänge (auch Abgasfänge von Gasheizungsanlagen)
– Bezirkskaminkehrermeister Leonhard Widauer, Unterperfuß,
Telefon: 05232 / 2760;
- Bestätigung
über die Lüftung bei Tiefgaragen;
- Bestätigung
über die Blitzschutzanlage;
- Messprotokoll
der Schallschutzmessung;
- Bestätigung
über die Abnahme der Brandmeldeanlage – Freischaltung;
- Bestätigung
über die Abnahme der Sprinkleranlage;
- Bestätigung
über die Abnahme der Aufzugsanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen,
Fahrsteige) – TÜV;
- Brandschutzplan;
- Namhaftmachung
von Brandschutzbeauftragten (Zeugnis Nachweis);
- Anbot
bzw. Anschluss- und Entsorgungsvertrag für den Kanalanschluss plus
Katasterplan mit eingezeichneter Kanal- und Wasserleitungstrasse sowie
Zustimmungserklärung der Grundeigentümer, wenn über Fremdgrund
angeschlossen wurde;
- Nachweis
über den Einbau eines Wasserzählers (Einbau nur über
das von der Marktgemeinde Völs beauftragte Unternehmen zulässig
– Plombierung; Anforderung im Marktgemeindeamt Völs, Finanzverwaltung,
Telefon: 0512/303111 / 13);
- Tekturpläne
im Falle einer Plan abweichenden Ausführung – dreifach.
Siehe
dazu auch „Kanalanbot / Kanalanschluss-
und –entsorgungsvertrag“; „Heizungsanlage
– Abnahme / Überprüfung“.

zurück
|