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Wohnbauförderungswürdigen Bauwerbern oder Käufern von wohnbaugeförderten Eigentumswohnungen, die den Erhalt der Wohnbauförderung oder Wohnhaussanierungsmittel für ihr Bauvorhaben oder ihre gekaufte Wohnung nachweisen können und zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung bereits 5 (fünf) Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Völs hatten, gewährt der Gemeinderat der Marktgemeinde Völs (Beschluss vom 22.09.1995) über Ansuchen eine Förderung in Höhe von 2/5 des Erschließungskostenbeitrages. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung ist das Vorliegen der rechtskräftigen Benützungsbewilligung (bei größeren Bauvorhaben) bzw. der Bauvollendungsmeldung. Sollten Sie vorgenannte Kriterien -
erfüllen, kommen Sie in den Genuss der Förderung in Höhe von 2/5 des bei Baubeginn vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages. Das Formular für das Ansuchen (PDF) erhält der/die Bauwerber/in mit dem Baubewilligungsbescheid bzw. der Kenntnisnahme der Bauanzeige. Dieses ist unterfertigt (Unterschrift von allen Bauwerbern) und mit dem Nachweis über den Erhalt der Wohnbauförderung/Wohnhaussanierung (Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung in Fotokopie) gleichzeitig mit dem Ansuchen um Benützungsbewilligung (bei größeren Bauvorhaben) bzw. der Bauvollendungsmeldung im Bauamt der Marktgemeinde Völs einzureichen. Die Förderung wird bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ausbezahlt.
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