Bauamt / Erschließungsbeitrag - Vorschreibung

nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz

Die Gemeinde ist berechtigt, für jeden Neubau sowie jede Änderung eines Gebäudes, wodurch sich die Baumasse vergrößert (Zubauten, Balkonverbauten, Wintergärten, Windfänge, Dachgeschossausbauten, etc.) einen Erschließungsbeitrag einzuheben.
Abgabenschuldner ist der Bauwerber.

Der Erschließungsbeitrag wird gemäß des Tiroler Verkehrs-aufschließungsabgabengesetzes eingehoben. Die Höhe wird vom Gemeinderat aufgrund einer Verordnung des Landes Tirol, in dem der Erschließungskostenfaktor festgelegt wird, beschlossen.


Der Erschließungsbeitrag setzt sich zusammen aus:

  • dem Bauplatzanteil – das ist die Fläche der gesamten Grundparzelle, auf der das Gebäude errichtet wird (Ausnahmen: Bei Vergrößerung eines Bestandes (Zubau, Aufbau) *) und bei Bauplätzen im Freiland und bei bestimmten Sonderflächen **) und
  • dem Baumassenanteil – das ist die Baumasse des Gebäudes (Abweichung bei landwirtschaftlichen Gebäuden).


Berechnung:
Bauplatzanteil = Fläche der Grundparzelle in Quadratmetern
oder anteilige Fläche gemäß Bauplatzanteilsermittlung *) x 1,50 x Erschl.Beitrag
Baumassenanteil = Baumasse des Neubaus x 0,70 x Erschl.Beitrag
Beide Summen zusammen ergeben den Erschließungsbeitrag.


*) Wird ein Bestandsobjekt durch einen Zubau, eine Aufstockung, oder einen Dachgeschossausbau in der Baumasse vergrößert und wurde bisher für diese Liegenschaft kein Erschließungsbeitrag bezahlt, so gelangt beim Bauplatzanteil nicht die Gesamtgröße der Grundparzelle zur Vorschreibung, sondern nur ein Anteil davon, der sich wie folgt errechnet :

Grundstücksgröße mal Baumasse neu
(neu dazukommende Baumasse durch Zubau, Aufstockung, Dachgeschossausbau)
dividiert durch Baumasse gesamt
(Baumasse aller auf dem Grundstück befindlicher Bauwerke)


**) Bei Bauplätzen im Freiland oder in bestimmten Sonderflächen gelangt die überbaute Fläche des Neubaues sowie der gesetzliche als Bauplatzanteil zur Vorschreibung.

Siehe dazu auch „Erschließungsbeitrag – Förderung“.

 

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