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dem Tiroler Grundverkehrsgesetz Für das grundverkehrsbehördliche Genehmigungsverfahren einer Liegenschafts- oder Immobilienübertragung (Kauf, Schenkung, Übergabe, etc.) ist eine FLÄCHENWIDMUNGSBESTÄTIGUNG der betreffenden Grundparzelle/n zur Vorlage an die Grundverkehrsbehörde erforderlich. Wird
die Eigentumsübertragung über einen Anwalt oder Notar abgewickelt,
so fordert meist dieser die Flächenwidmungsbestätigung bei der
Behörde an. Die Widmungsbestätigung kann aber auch von einer
Vertragspartei selbst angefordert werden. Die Anforderung muss
nicht schriftlich erfolgen, die Widmungsbestätigung kann
auch mündlich beantragt werden.
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