Bauamt / Flächenwidmungsbestätigung
Nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz

Für das grundverkehrsbehördliche Genehmigungsverfahren einer Liegenschafts- oder Immobilienübertragung (Kauf, Schenkung, Übergabe, etc.) ist eine FLÄCHENWIDMUNGSBESTÄTIGUNG der betreffenden Grundparzelle/n zur Vorlage an die Grundverkehrsbehörde erforderlich.

Wird die Eigentumsübertragung über einen Anwalt oder Notar abgewickelt, so fordert meist dieser die Flächenwidmungsbestätigung bei der Behörde an. Die Widmungsbestätigung kann aber auch von einer Vertragspartei selbst angefordert werden. Die Anforderung muss nicht schriftlich erfolgen, die Widmungsbestätigung kann auch mündlich beantragt werden.

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