Bauamt / Grundteilungen, Grundstücksvereinigungen, Löschung Bauparzellen

Die Teilung einer Grundparzelle, die Vereinigung einer oder mehrerer Grundstücke oder die Löschung von Bauparzellen bedarf einer Bewilligung der Behörde. Dem formlosen Ansuchen (meist bringt dies der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen bei der Behörde ein) ist die Vermessungsurkunde eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen in zweifacher Ausfertigung beizuschließen.

Die Löschung von Bauparzellen kann beim Vermessungsamt Innsbruck direkt beantragt werden. Hierzu ist keine Vermessungsurkunde bzw. Bewilligung der Behörde erforderlich.


ACHTUNG! Die Grundteilungen bzw. Grundstücksvereinigungen müssen innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach dem Eintritt der Rechtskraft der Bewilligung durch die Behörde verbüchert werden (Grundbuchseintragung), ansonsten die Grundteilungsbewilligung und auch die Vermessungsurkunde verfällt.

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