Bauamt / Kanalanbot/ Kanalanschluss- und -entsorgungsvertrag

Nach dem Tiroler Kanalisationsgesetz

Gemäß Tiroler Kanalisationsgesetz muss für jede Einleitung von Fäkal- und Oberflächenwässern in die öffentliche Kanalisation ein Anschluss- und Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden.
Vertragspartner ist hier nicht nur die Marktgemeinde Völs, sondern sind auch die Innsbrucker Kommunalbetriebe als Betreiber des Klärwerkes Innsbruck, das als Endabnehmer der Abwässer gilt.

Dem Vertrag voraus geht ein Anbot, das der/die Bauwerber/in mit dem Baubewilligungsbescheid oder gesondertem Schreiben erhält und ausgefüllt und unterfertigt bei der Behörde einzureichen hat. Dem Anbot muss ein Lageplan, in dem die Kanal- und Wasserleitungsführung maßstabgetreu eingezeichnet ist, beigelegt werden.

Sollte die Kanalführung über fremden Grund führen, ist die Zustimmung der/s Grundeigentümer/s erforderlich – siehe Vertrag Seite –3- (Mitunterfertigung des Vertrages nötig).


Einreichunterlagen:
Anbot gemäß Tiroler Kanalisationsgesetz
• Lageplan mit eingezeichneter Kanal- und Wasserleitungstrasse maßstabgetreu – zweifach

Siehe dazu auch „Benützungsbewilligung“; „Bauvollendungsmeldung“.

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