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| Nach
dem Tiroler Kanalisationsgesetz
Gemäß
Tiroler Kanalisationsgesetz muss für jede Einleitung von Fäkal-
und Oberflächenwässern in die öffentliche Kanalisation
ein Anschluss- und Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden. Dem Vertrag voraus geht ein Anbot, das der/die Bauwerber/in mit dem Baubewilligungsbescheid oder gesondertem Schreiben erhält und ausgefüllt und unterfertigt bei der Behörde einzureichen hat. Dem Anbot muss ein Lageplan, in dem die Kanal- und Wasserleitungsführung maßstabgetreu eingezeichnet ist, beigelegt werden. Sollte die Kanalführung über fremden Grund führen, ist die Zustimmung der/s Grundeigentümer/s erforderlich – siehe Vertrag Seite –3- (Mitunterfertigung des Vertrages nötig).
Siehe
dazu auch „Benützungsbewilligung“;
„Bauvollendungsmeldung“. |
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