Bauamt / Katastrophenschutz

Tiroler Katastrophenmanagementgesetz LGBl.Nr. 33/2006

§ 7 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz besagt, dass der Gemeinderat nach Anhören der Gemeinde-Einsatzleitung, als Grundlage für die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von möglichen örtlichen Katastrophen durch Verordnung einen

Gemeinde-Katastrophenschutzplan

zu erlassen hat.

Der Einsatzleitung obliegt gemäß § 4 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz die Beratung und Unterstützung der Behörde (Behörde ist gemäß § 3 leg. cit. der Bürgermeister) bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen.

Die Gemeinde-Einsatzleitung setzt sich zusammen aus:


Bürgermeister Erich RUETZ – Gemeinde-Einsatzleiter
Vizebürgermeister LAbg. Anton PERTL – Einsatzleiter-Stellvertreter
Vizebürgermeister Walter KATHREIN – Einsatzleiter-Stellvertreter

Feuerwehrkommandant Roland SCHATZ – „Feuerwehrwesen“
Feuerwehrkommandant-Stellvertreter Herbert RANGGER – „Feuerwehrwesen“

Gemeinderat Ing. Peter LANBACH – Einsatzleiter für die Bereiche „Versorgung und Verpflegung“ und Einsatzleiter-Stellvertreter für den Bereich „Transportmittelbeschaffung“
Gemeinderat Thomas THALER – Einsatzleiter für den Bereich „Transportmittelbeschaffung“ und Einsatzleiter-Stellvertreter für die Bereiche „Versorgung und Verpflegung“

Vizebürgermeister Walter KATHREIN – Einsatzleiter für die Bereiche „Sicherheit, Evakuierung, Transport und Unterbringung“
Gemeindevorstand Friedrich HABERL – Einsatzleiter-Stellvertreter für die Bereiche „Sicherheit, Evakuierung, Transport und Unterbringung“

Vizebürgermeister LAbg. Anton PERTL – Einsatzleiter für die Bereiche „Information, Kommunikation und interne Organisation“
Gemeinderat Mag. Alexander HUNDERTPFUND – Einsatzleiter-Stellvertreter für die Bereiche „Information, Kommunikation und interne Organisation“

Gemeinderat Alois HOLJEVAC – Einsatzleiter für die Bereiche „ärztliche Versorgung, medizinische Betreuung“, „medizinisches Fach- und Hilfspersonal“ und „soziale Dienste“
Gemeindevorstand Sylvia NEUMAIR – Einsatzleiter-Stellvertreterin für die Bereiche „ärztliche Versorgung, medizinische Betreuung“ und „medizinisches Fach- und Hilfspersonal“
Gemeindevorstand Johannes GEILER – Einsatzleiter-Stellvertreter für den Bereich „soziale Dienste“

Herbert RANGGER – Einsatzleiter für die Bereiche „Technische Hilfestellung, fachliche Unterstützung und Einsatz der erforderlichen Geräte“
Gemeinderat Herbert STRICKNER – Einsatzleiter-Stellvertreter für die Bereiche „Technische Hilfestellung, fachliche Unterstützung und Einsatz der erforderlichen Geräte“

Der Marktgemeinde Völs ist es gelungen, unter Mitwirkung vieler freiwilliger Helfer, einen landesweit einzigartigen Katastrophenschutzplan auszuarbeiten, der in verschiedene Bereiche gegliedert ist, die wiederum eigenständig von Organisationen und Mitarbeitern unter der Einsatzleitung des jeweiligen Bereichsleiters betreut werden.

Die Bereiche gliedern sich in:

  • Bereich Feuerwehrwesen
  • Bereiche Versorgung und Verpflegung
  • Bereich Transportmittelbeschaffung
  • Bereiche Sicherheit, Evakuierung, Transport und Unterbringung
  • Bereiche Information, Kommunikation und interne Organisation
  • Bereiche ärztliche Versorgung, medizinische Betreuung und soziale Dienste

Durch das Zusammenwirken aller Einsatzleiter, Organisationen und Mitarbeiter kann im Ernstfall eine umfassende und geordnete Bewältigung der erforderlichen Maßnahmen (Betreuung, Versorgung, etc.) gewährleistet werden.


ACHTUNG! Im Katastrophenfalle wird die Marktgemeinde Völs die Bevölkerung auch über die HOMEPAGE der MARKTGEMEINDE VÖLS unter www.voels.at / „Aktuelles“ mit neuesten Informationen, Meldungen, usw. versorgen.


 

Zivilschutz-Probealarm

Jedes Jahr im Herbst wird bundesweit ein Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt.

Die Bedeutung der Signale:

  • Sirenenprobe: 15 Sekunden
  • Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton – heißt herannahende Gefahr !
    Radio oder Fernseher (ORF) einschalten – Verhaltensmaßnahmen beachten.
  • Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton – heißt Gefahr !
    Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
  • Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton – heißt Ende der Gefahr !
    Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) beachten.

Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen vertraut gemacht werden.

Die Signale können derzeit österreichweit flächendeckend über 7.400, davon in Tirol über 834 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen beim Amt der Tiroler Landesregierung oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.

In der Völser Gemeindezeitung wird jährlich im Herbst auf diesen bundesweiten Probealarm hingewiesen.


 

Selbstschutzzentrum

Das Amt der Tiroler Landesregierung bietet immer wieder wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „Selbstschutz“ an. Zu gegebenen Anlässen werden in der Völser Gemeindezeitung derartige Artikel veröffentlicht.

Internet-Adressen des Sicherheitsinformationszentrums beim Amt der Tiroler Landesregierung: www.sicherheitsinformationszentrum.at oder www.siz.cc.

In der Marktgemeinde Völs hat die Betreuung des Selbstschutzzentrums die Freiwillige Feuerwehr Völs übernommen.
Ansprechpartner: Feuerwehrkommandant Roland Schatz, 6176 Völs, Kranebitterstraße 19, Telefon: 0650 / 505 2023 oder im Feuerwehrhaus Bahnhofstraße 6, Telefon: 0512 / 30 32 22.

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