| |
|
| Tiroler Katastrophenmanagementgesetz LGBl.Nr. 33/2006 § 7 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz besagt, dass der Gemeinderat nach Anhören der Gemeinde-Einsatzleitung, als Grundlage für die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von möglichen örtlichen Katastrophen durch Verordnung einen Gemeinde-Katastrophenschutzplan zu erlassen hat. Der Einsatzleitung obliegt gemäß § 4 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz die Beratung und Unterstützung der Behörde (Behörde ist gemäß § 3 leg. cit. der Bürgermeister) bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Die Gemeinde-Einsatzleitung setzt sich zusammen aus:
Feuerwehrkommandant
Roland SCHATZ – „Feuerwehrwesen“ Gemeinderat
Ing. Peter LANBACH – Einsatzleiter für
die Bereiche „Versorgung und Verpflegung“ und Einsatzleiter-Stellvertreter
für den Bereich „Transportmittelbeschaffung“ Vizebürgermeister
Walter KATHREIN – Einsatzleiter für die
Bereiche „Sicherheit, Evakuierung, Transport und Unterbringung“ Vizebürgermeister
LAbg. Anton PERTL – Einsatzleiter für
die Bereiche „Information, Kommunikation und interne Organisation“ Gemeinderat
Alois HOLJEVAC – Einsatzleiter für die
Bereiche „ärztliche Versorgung, medizinische Betreuung“,
„medizinisches Fach- und Hilfspersonal“ und „soziale
Dienste“ Herbert
RANGGER – Einsatzleiter für die Bereiche „Technische
Hilfestellung, fachliche Unterstützung und Einsatz der erforderlichen
Geräte“ Der Marktgemeinde Völs ist es gelungen, unter Mitwirkung vieler freiwilliger Helfer, einen landesweit einzigartigen Katastrophenschutzplan auszuarbeiten, der in verschiedene Bereiche gegliedert ist, die wiederum eigenständig von Organisationen und Mitarbeitern unter der Einsatzleitung des jeweiligen Bereichsleiters betreut werden. Die Bereiche gliedern sich in:
Durch das Zusammenwirken aller Einsatzleiter, Organisationen und Mitarbeiter kann im Ernstfall eine umfassende und geordnete Bewältigung der erforderlichen Maßnahmen (Betreuung, Versorgung, etc.) gewährleistet werden.
Zivilschutz-Probealarm Jedes Jahr im Herbst wird bundesweit ein Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt. Die Bedeutung der Signale:
Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen vertraut gemacht werden. Die Signale können derzeit österreichweit flächendeckend über 7.400, davon in Tirol über 834 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen beim Amt der Tiroler Landesregierung oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen. In der Völser Gemeindezeitung wird jährlich im Herbst auf diesen bundesweiten Probealarm hingewiesen.
Selbstschutzzentrum Das Amt der Tiroler Landesregierung bietet immer wieder wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „Selbstschutz“ an. Zu gegebenen Anlässen werden in der Völser Gemeindezeitung derartige Artikel veröffentlicht. Internet-Adressen des Sicherheitsinformationszentrums beim Amt der Tiroler Landesregierung: www.sicherheitsinformationszentrum.at oder www.siz.cc. In der Marktgemeinde
Völs hat die Betreuung des Selbstschutzzentrums die Freiwillige Feuerwehr
Völs übernommen.
|