Raumplaner der Marktgemeinde Völs

Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG

Gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG – hat die Behörde z.B. in Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung – örtliches Raumordnungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, raumplanerische Beurteilungen – aber auch in Grundteilungsangelegenheiten einen Sachverständigen beizuziehen.

Arch. Dipl. Ing. Bernd Egg
Kranewitterstraße 18
6020 Innsbruck

Telefon: 0512 / 347617
Fax: 0512 / 394903

Arch. Dipl. Ing. Bernd Egg
Die Sachverständigengebühren werden zum Teil im Bauverfahren (raumplanerische Gutachten), zum Teil im Rahmen einer bescheidmäßigen Kostenbeitragsvorschreibung (Flächenwidmungsplanänderungen, Bebauungspläne) dem/der Bauwerber/in vorgeschrieben.

Die direkte Inanspruchnahme des Raumplaners durch den/die Bauwerber/in wird direkt vom Raumplaner an den/die Bauwerber/in in Rechnung gestellt.

 

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