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Kleingartenanlage, Thurnfelsstraße West und Thurnfelsstraße-Süd: Die Marktgemeinde Völs verpachtet im Rahmen von Unterpachtverträgen (die Marktgemeinde Völs ist selbst Generalpächterin der Grundfläche) Kleingärten westlich der Thurnfelsstraße. Die Kleingartensiedlung liegt auf der Grundparzelle 739/1 KG 81135 Völs, am Westrand von Völs und hat ein Ausmaß von insgesamt 18.776,00 m². Darauf sind 118 Kleingärten im Ausmaß zwischen 123,00 m² und 152,50 m² angelegt. Die Fläche ist im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Völs als „Sonderfläche Schrebergärten“ ausgewiesen. Die Anlage ist eingezäunt, jeder Garten verfügt über einen Wasseranschluss (Trinkwasser), im Norden der Anlage befindet sich eine WC-Anlage, getrennt für Damen und Herren. Die Marktgemeinde Völs verpachtet weiters 7 (sieben) Kleingärten südlich der Thurnfelsstraße. Diese Kleingartensiedlung liegt auf der Grundparzelle 800/92 KG 81135 Völs, zwischen Thurnfelsstraße Süd und Buchwald. Die Parzelle steht im Eigentum der Marktgemeinde Völs und hat ein Gesamtausmaß von 31.336,00 m². Die Kleingartenanlage liegt im Südwesteck dieser Parzelle und belegt eine Fläche von 1.228,00 m². Die Größe der Kleingärten liegt zwischen 145,00 m² und 152,00 m². Die Flächen ist im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Völs als „Vorbehaltsfläche Freizeit und Erholungsanlage“ ausgewiesen. Die Anlage ist eingezäunt, jeder Garten verfügt über einen Wasseranschluss (Trinkwasser). Die Gartenpächter dieser Anlage haben das Recht, die im Norden der Kleingartenanlage Thurnfelsstraße-West befindliche WC-Anlage sowie die Müllentsorgungseinrichtungen mitzubenützen. Der Pachtzins unterliegt einer jährlichen Indexsteigerung und wird einmal jährlich (Anfang des Jahres) vorgeschrieben. Zum jährlichen Pachtzins kommen die Betriebskosten. Eine Neuverpachtung kann ausschließlich durch die Marktgemeinde Völs erfolgen. Die Weitergabe eines Gartens an Dritte ist vertraglich untersagt. Interessenten können sich auf die Wartelist setzen lassen. Die Vergabe der frei werdenden Gärten erfolgt in der Reihenfolge der Vormerkungen durch die Marktgemeinde Völs. Bei zweimaliger Ablehnung eines angebotenen Gartens erfolgt die Rückreihung des/der Bewerber/s/in an den Schluss der Warteliste. Der Vertrauensausschuss der Kleingartenanlage Völs-Thurnfelsstraße-West ist Bindeglied zwischen den Gartenpächtern und der Verpächterin – Marktgemeinde Völs. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Interessen der Gartenpächter wahr, haben aber auch die Aufgabe auf Ordnung und Sicherheit in der Gartenanlage zu achten. Wenn Sie an einem Kleingarten interessiert sind und in der Marktgemeinde Völs Ihren Hauptwohnsitz haben, lassen Sie sich auf die Warteliste setzen. Einreichunterlagen: |
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