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Für Seniorinnen und Senioren wurde in den Jahren 1998/1999 von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Völs ein bislang landesweit einzigartiges Projekt in der Moosau verwirklicht – das „Mehr-Generationen-Projekt“ mit 16 Eigentumswohnungen für Jungfamilien und 33 Mietwohnungen für Seniorinnen und Senioren. Bereits während der Bauphase wurde diese Anlage als „Vorzeigeprojekt“, das österreichweit seinesgleichen sucht, in den Medien vorgestellt. Jungfamilien und Seniorinnen/Senioren bilden in dieser Wohnanlage eine Gemeinschaft, das Zusammenleben zwischen „Jung“ und „Alt“ und die gegenseitige Toleranz stehen im Vordergrund. Die Wohnanlage wurde im Juli 1999 an die Bewohnerinnen und Bewohner übergeben. Die Wohnanlage steht im räumlichen Kontext zum Haus der Senioren der Marktgemeinde Völs, in der Wohnanlage direkt hat der Gesundheits- und Sozialsprengel Völs seinen Sitz. Durch beide Einrichtungen ist die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bestens gewährleistet. Die Seniorenwohnanlage Moosau 7 liegt unmittelbar südlich des Hauses der Senioren der Marktgemeinde Völs und umfasst 11 (elf) Zwei-Zimmer-Wohnungen und 20 (zwanzig) Einzimmerwohnungen (Garconnieren), die ausschließlich Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen, die selbständig wohnen können. Das Haus der Senioren wird dadurch entlastet und steht damit nur mehr pflegebedürftigen Personen zur Verfügung. Die 2-Zimmer-Wohnungen in der Seniorenwohnanlage werden vorrangig an Paare vergeben, die Garconnieren an Einzelpersonen. In 2 weiteren 1-Zimmer-Wohnungen, die zusammengelegt wurden, befindet sich der Gesundheits- und Sozialsprengel Völs. Das ausschließliche Vergaberecht liegt bei der Marktgemeinde Völs. Interessierte
Seniorinnen und Senioren können sich im Marktgemeindeamt Völs,
Bauamt, II. Stock, für eine Seniorenwohnung vormerken lassen. Das Mitbringen von Haustieren wird über Ansuchen auf jederzeitigen Widerruf genehmigt, solange keine Beeinträchtigung der Mitbewohner gegeben ist. Zuständiger Ausschuss: Ausschuss für Soziales, Schule, Gesundheitsvorsorge, Senioren und Frauen. Durch das Naheverhältnis zum Haus der Senioren können die Bewohner der Seniorenwohnanlage die Infrastruktur des Hauses der Senioren nutzen, sie können dort ihr Essen einnehmen, die Bädereinrichtungen nutzen, die Wäsche versorgen lassen, die Veranstaltungen besuchen, etc. Nähere Informationen bei der Heimleitung des Hauses der Senioren selbst. Eine weitere Sicherheit bietet der in der Seniorenwohnanlage selbst niedergelassene GESUNDHEITS- und SOZIALSPRENGEL VÖLS, der die Bewohner/innen des Hauses über Wunsch betreut. Angeboten werden Haushaltshilfe, Pflegehilfe (Dipl.Krankenschwestern), Essen auf Rädern, etc. All diese Dienste können gegen entsprechendes Entgelt beansprucht werden. Nähere Informationen im Gesundheits- und Sozialsprengel Völs selbst. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen ca. 50 m² und ca. 67 m², die Größe der Ein-Zimmer-Wohnungen liegt zwischen ca. 38 m² und ca. 41 m². Die Wohneinheiten sind sehr nett und praktisch eingeteilt, verfügen jeweils über einen Vorraum, ein Bad/WC, eine Kochnische, einen Balkon oder im Parterre eine Terrasse mit kleinem Privatgarten, einem Kellerabteil und einem Tiefgaragenabstellplatz (nicht fix zugeordnet, aber in ausreichender Anzahl verfügbar). Die Wohnungen sind unmöbliert und werden zentral beheizt (Gas). In den Wohnungen stehen jeweils ein Telefonanschluss und ein Kabelfernsehanschluss zur Verfügung. Informationen
über die Höhe der monatlichen Miete inklusive Betriebskosten
(je nach Wohnungstype) erhalten Sie im Bauamt der Marktgemeinde Völs
– Telefon: 0512/303111/33. Die Mieter/innen haben die Möglichkeit beim Land Tirol um eine Wohnbeihilfe anzusuchen. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Einkommen der Mieter/innen, der zumutbaren Belastung, etc. Die Marktgemeinde Völs (Bauamt) ist hier gerne behilflich. Voraussetzung
für die Zuteilung einer Seniorenwohnung ist die Förderungswürdigkeit
des/der künftigen Mieter/s/in. Die Wohnanlage wurde mit Förderungsmitteln
nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz errichtet. Das bedeutet,
dass die Wohnungen nur an Mieter/innen, die förderungswürdig
sind, vermietet werden dürfen. Bei Mietbeginn sind folgende einmalige Zahlungen zu entrichten:
Die Kündigungsfrist für die Seniorenwohnungen beträgt drei Monate. |
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