Bauamt / Seniorenwohnungen

Anmeldebogen (PDF)

Für Seniorinnen und Senioren wurde in den Jahren 1998/1999 von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Völs ein bislang landesweit einzigartiges Projekt in der Moosau verwirklicht – das „Mehr-Generationen-Projekt“ mit 16 Eigentumswohnungen für Jungfamilien und 33 Mietwohnungen für Seniorinnen und Senioren. Bereits während der Bauphase wurde diese Anlage als „Vorzeigeprojekt“, das österreichweit seinesgleichen sucht, in den Medien vorgestellt. Jungfamilien und Seniorinnen/Senioren bilden in dieser Wohnanlage eine Gemeinschaft, das Zusammenleben zwischen „Jung“ und „Alt“ und die gegenseitige Toleranz stehen im Vordergrund. Die Wohnanlage wurde im Juli 1999 an die Bewohnerinnen und Bewohner übergeben. Die Wohnanlage steht im räumlichen Kontext zum Haus der Senioren der Marktgemeinde Völs, in der Wohnanlage direkt hat der Gesundheits- und Sozialsprengel Völs seinen Sitz. Durch beide Einrichtungen ist die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bestens gewährleistet.

Die Seniorenwohnanlage Moosau 7 liegt unmittelbar südlich des Hauses der Senioren der Marktgemeinde Völs und umfasst 11 (elf) Zwei-Zimmer-Wohnungen und 20 (zwanzig) Einzimmerwohnungen (Garconnieren), die ausschließlich Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen, die selbständig wohnen können. Das Haus der Senioren wird dadurch entlastet und steht damit nur mehr pflegebedürftigen Personen zur Verfügung. Die 2-Zimmer-Wohnungen in der Seniorenwohnanlage werden vorrangig an Paare vergeben, die Garconnieren an Einzelpersonen. In 2 weiteren 1-Zimmer-Wohnungen, die zusammengelegt wurden, befindet sich der Gesundheits- und Sozialsprengel Völs.

Das ausschließliche Vergaberecht liegt bei der Marktgemeinde Völs.

Interessierte Seniorinnen und Senioren können sich im Marktgemeindeamt Völs, Bauamt, II. Stock, für eine Seniorenwohnung vormerken lassen.
„Seniorenwohnungen“ werden erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zugeteilt.
Eine weitere Voraussetzung für die Zuteilung einer „Seniorenwohnung“ ist der Hauptwohnsitz des/der künftigen Mieter/s/in in der Marktgemeinde Völs.
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen entscheidet der zuständige Ausschuss.
Kinder, Enkelkinder oder andere Mitbewohner dürfen in die zugeteilte Wohnung nicht aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Haustieren wird über Ansuchen auf jederzeitigen Widerruf genehmigt, solange keine Beeinträchtigung der Mitbewohner gegeben ist.

Zuständiger Ausschuss: Ausschuss für Soziales, Schule, Gesundheitsvorsorge, Senioren und Frauen.

Durch das Naheverhältnis zum Haus der Senioren können die Bewohner der Seniorenwohnanlage die Infrastruktur des Hauses der Senioren nutzen, sie können dort ihr Essen einnehmen, die Bädereinrichtungen nutzen, die Wäsche versorgen lassen, die Veranstaltungen besuchen, etc. Nähere Informationen bei der Heimleitung des Hauses der Senioren selbst.

Eine weitere Sicherheit bietet der in der Seniorenwohnanlage selbst niedergelassene GESUNDHEITS- und SOZIALSPRENGEL VÖLS, der die Bewohner/innen des Hauses über Wunsch betreut. Angeboten werden Haushaltshilfe, Pflegehilfe (Dipl.Krankenschwestern), Essen auf Rädern, etc. All diese Dienste können gegen entsprechendes Entgelt beansprucht werden. Nähere Informationen im Gesundheits- und Sozialsprengel Völs selbst.

Die Zwei-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen ca. 50 m² und ca. 67 m², die Größe der Ein-Zimmer-Wohnungen liegt zwischen ca. 38 m² und ca. 41 m². Die Wohneinheiten sind sehr nett und praktisch eingeteilt, verfügen jeweils über einen Vorraum, ein Bad/WC, eine Kochnische, einen Balkon oder im Parterre eine Terrasse mit kleinem Privatgarten, einem Kellerabteil und einem Tiefgaragenabstellplatz (nicht fix zugeordnet, aber in ausreichender Anzahl verfügbar). Die Wohnungen sind unmöbliert und werden zentral beheizt (Gas). In den Wohnungen stehen jeweils ein Telefonanschluss und ein Kabelfernsehanschluss zur Verfügung.

Informationen über die Höhe der monatlichen Miete inklusive Betriebskosten (je nach Wohnungstype) erhalten Sie im Bauamt der Marktgemeinde Völs – Telefon: 0512/303111/33.
Die Betriebskosten für die Zentralheizung werden einmal jährlich mittels Ablesung in den Wohnungen ermittelt und kommt es je nach Verbrauch zu einer Nach- oder Rückzahlung.
Strom- und Telefongebühren sind in den Betriebskosten nicht enthalten.

Die Mieter/innen haben die Möglichkeit beim Land Tirol um eine Wohnbeihilfe anzusuchen. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Einkommen der Mieter/innen, der zumutbaren Belastung, etc. Die Marktgemeinde Völs (Bauamt) ist hier gerne behilflich.

Voraussetzung für die Zuteilung einer Seniorenwohnung ist die Förderungswürdigkeit des/der künftigen Mieter/s/in. Die Wohnanlage wurde mit Förderungsmitteln nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz errichtet. Das bedeutet, dass die Wohnungen nur an Mieter/innen, die förderungswürdig sind, vermietet werden dürfen.
Die jeweils gültigen Förderungsgrenzen erfahren Sie im Bauamt der Marktgemeinde Völs, Telefon: 0512/303111/33.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit ist die Tatsache, dass der/die künftige Mieter/in keinen Besitz bzw. kein Wohnrecht (Wohnung, Haus) hat bzw. bei Zutreffen dieses Punktes müsste der Besitz innerhalb eines halben Jahres nach Bezug der Wohnung verkauft oder in anderer Weise abgegeben werden (Schenkung, o.ä.).

Bei Mietbeginn sind folgende einmalige Zahlungen zu entrichten:

  • Kaution – 3 Monatsmieten der jeweiligen Miete für die betreffende Wohnung an die Vermieterin FRIEDEN – diese wird nach Beendigung des Mietverhältnisses (Ablauf der Kündigungsfrist und ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung an die Vermieterin) nach Abrechnung eventueller Außenstände oder Schäden in der Wohnung – rückvergütet;
  • Vertragsvergebührung (zur Weiterleitung an das Finanzamt Innsbruck);
  • Genossenschaftsanteile plus Beitrittsgebühr an die Vermieterin FRIEDEN.
    (Information über die Höhe der Genossenschaftsanteile im Bauamt der Marktgemeinde Völs, Telefon: 0512/303111(33).
    Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN als Eigentümerin der Seniorenwohnanlage ist eine Genossenschaft, der man mit Mietbeginn beitreten muss. Man erwirbt die entsprechenden Genossenschaftsanteile und ist durch den Beitritt dann Mitglied der Genossenschaft.
    Die Genossenschaftsanteile werden über schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft ca. ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses und Austritt aus der Genossenschaft FRIEDEN zurückbezahlt.

Die Kündigungsfrist für die Seniorenwohnungen beträgt drei Monate.

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