Bauamt / Wasseranschlussgebühr - Vorschreibung

Die Wasserversorgung für das Bauvorhaben erfolgt aus dem Gemeindewasserleitungsnetz. Zur Deckung der Kosten für die Errichtung und Erweiterung der Wasserversorgungsanlage erhebt die Marktgemeinde Völs eine einmalige Anschlussgebühr.

Bei der Wasseranschlussgebühr handelt sich um eine einmalige Gebühr, der dann die laufende Wasserbezugsgebühr mit Bezug des Neubaus folgt.

Bemessungsgrundlage gemäß Wasserleitungssatzung der Marktgemeinde Völs für die Berechnung der Anschlussgebühr ist der umbaute Raum des Neubaus. Die einmalige Anschlussgebühr ist auch im Falle von Zubauten, Aufstockungen, Balkon- und Terrassenverbauten, Windfängen, Dachgeschossausbauten, udgl., für die neu geschaffene Baumasse zu bezahlen.

Die Wasseranschlussgebühr ist innerhalb eines Monates, ab Zustellung des Bescheides, zur Zahlung fällig.

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