Bauamt / Werbeeinrichtungen frei stehend

Anzeige über die Errichtung, Aufstellung und Änderung von frei stehenden Werbeeinrichtungen innerhalb geschlossener Ortschaften

Die Errichtung, Aufstellung und Änderung von frei stehenden Werbeeinrichtungen innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Behörde anzuzeigen.


Einreichunterlagen:

  • Bauanzeige
  • Baubeschreibung
  • Baurechtseinräumung – wenn erforderlich
  • Planunterlage – zweifach
  • Lageplan – zweifach

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