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Jahr wird eine Brennmittelaktion vom Hilfswerk der Tiroler Landesregierung
durchgeführt.
Die Brennmittelaktion beginnt am 1. April und endet mit 30. September
(siehe Anschlag an der Amtstafel).
Die Ansuchen können im Marktgemeindeamt Völs, 1. Stock, Hauptverwaltung,
während der Amtsstunden gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss
beträgt € 150,00
Die Einkommensgrenzen betragen:
- € 720,00 für
Alleinstehende
- € 1.080,00
für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
Bei Ehepaaren bzw.
Lebensgemeinschaften im gleichen Haushalt ist das Einkommen des Partners
ebenfalls bekannt zu geben, da dies als Einkommen mitgerechnet wird.
Zur Antragstellung
berechtigt sind nur Bezieher einer/s:
- Pension mit Bezug
der Ausgleichszulage
- Pensionsvorschuss
Zur Antragstellung
nicht berechtigt sind Bezieher von:
- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Gehalt
- Bewohner eines
Alten- bzw. Pflegeheimes
Angerechnet
werden:
- Unfallrenten
- Kriegsopferrenten
- Pensionen aus
dem Ausland
- Waisenpensionen
- Unterhaltszahlungen
- Sonstige Einkommen
Nicht angerechnet
werden:
- Pflegegeld
- Familienbeihilfe

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