Hauptbüro / Hausnummern

Jedes Gebäude muss lt. Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und Nummerierung von Gebäuden mit einer Hausnummer versehen werden.
Die Marktgemeinde Völs bestellt jeweils nach Bauvollendungsmeldung die Hausnummerntafel und übermittelt diese, nach Erhalt, samt Rechnung an den Hauseigentümer.

Sollten weitere Hausnummertafeln benötigt werden, können diese bei der Hauptverwaltung im 1. Stock angefordert werden. (Lieferzeit mind. 14 Tage)

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