Kassa/ Steuern/ Kanalbenützungsgebühren

Der Zählerstand für die Berechnung des jährlichen Wasserverbrauches wird von den Eigentümern selbst bekannt gegeben (jedes Jahr im September, mittels von der Gemeinde übermittelten Selbstableseformular).
Sollte eine Mitteilung des Zählerstandes an die Gemeinde nicht erfolgen, wird der Stand geschätzt, wobei als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen wird.

 

Laufende Kanalgebühren (lt. Verbrauch Wasserzähler)   € 1,66 je m³ 

Kanalanschlussgebühr je m³ Baumasse (Bemessungsgrundlage)

 

  € 4,24 
Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr:    

Rinder je Stück Großvieh

 16 m³

  
Rinder je Stück (bis 2 Jahre)
8 m³
 
Schweine je Stück
4 m³
 
Jungschweine je Stück (bis 2 Jahre)
 2 m³
 
Schafe je Stück
 2 m³
 
Ziegen je Stück
 2 m³
 
Pferde je Stück
 16 m³
 
Jungpferde je Stück (bis 2 Jahre)
 8 m³
 


Bei separatem Zähler für Stall: keine Kanalbenützungsgebühr

 

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