Kassa/ Steuern/ Kommunal- und Vergnügungssteuer

Kommunalsteuer:

 

Von der Lohnsumme 3 %
Vergnügungssteuer: Nach dem geltenden Vergnügungsteuergesetz 25 %
 
Für Veranstaltungen nach § 1, Abs. 3, Ziffer 8

10 %

 

 


Pauschalsätze lt. Gesetz

(jeweils d. Entgeltes)

Formular für die Kommunalsteuer-Erklärung kann hier herunter geladen werden (PDF-Datei 90 KB)
Downloadhilfe für Acrobat Reader finden Sie hier.

 

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