Kassa/ Steuern/ Wassergebühren

Der Zählerstand für die Berechnung des jährlichen Wasserverbrauches wird von den Eigentümern selbst bekannt gegeben (jedes Jahr im September, mittels von der Gemeinde übermittelten Selbstableseformular).
Sollte eine Mitteilung des Zählerstandes an die Gemeinde nicht erfolgen, wird der Stand geschätzt, wobei als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen wird.


laufende Wassergebühr (lt. Verbrauch Wasserzähler)  € 0,56 je m³  

je Auslauf (Brunnen, Bad, WC etc.) – kein Freiwasser 


€ 80,00  
Zählermiete pro Zähler jährlich mit 3 m³ € 13,00  
  mit 7 m³ € 14,50  
  mit 20 m³ € 19,60  
  mit 80 m³ € 87,20  

Die Kosten des Ersteinbaues gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer einschl. der Kosten für den Ankauf und den Austausch des Huckepackzählers.
   
Bauwasser:      

bei Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern mit höchstens 9 Wohneinheiten – pro Wohneinheit und Kalenderjahr
 

€ 40,00
 
bei Wohnanlagen mit mehr als 9 Wohneinheiten – Pauschale pro Kalenderjahr  

€ 400,00

 

 
Wassergebühren für private, dem Eigenverbrauch dienende Gärten, ohne gärtnerische und gewerbliche Nutzung:

Garten bis 150 m²

 
 € 10,00
 
Garten von 150 bis 500 m²
 € 20,00  
Garten von 501 bis 1000 m²
 € 40,00  
Garten von 1001 bis 1500 m²
 € 60,00  
Garten von 1501 bis 2000 m²
 € 80,00  
Garten von 2001 bis 2500 m²
 € 100,00  
Garten von 2501 bis 3000 m²
 € 120,00  

(Staffelung so weiter)

 
   
Wasseranschluss für Gartenauslauf
 € 48,00  
Wasseranschlussgebühren je m³ umbauter Räume
 € 0,36  
       
       

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