An- und Abmeldefristen:
- Anmeldung:
innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
- Anmeldung eines
Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
- Abmeldung:
innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
- Meldung bei Namensänderung:
innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (zB Heirat oder
Scheidung)
Die An- bzw. Abmeldung
kann
- persönlich
- durch eine Vertrauensperson
(mit den Originaldokumenten der/ des Meldepflichtigen oder beglaubigten
Abschriften dieser Dokumente) oder
- postalisch
erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Anmeldung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- bei ausländischen
Staatsbürgern: Reisepass
- ausgefüllter, unterschriebener
Meldezettel (Unterkunftgeber und Meldepflichtiger)
Anmeldung einer Geburt:
- ausgefüllter Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Reisepass der Eltern
Meldung eines Todesfalles:
Weitere Informationen
unter www.help.gv.at
bei "An-/Abmeldung".

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