Meldeamt / An- und Abmeldung
An- und Abmeldefristen:
  • Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
  • Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
  • Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
  • Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (zB Heirat oder Scheidung)

Die An- bzw. Abmeldung kann

  • persönlich
  • durch eine Vertrauensperson (mit den Originaldokumenten der/ des Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente) oder
  • postalisch

erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Anmeldung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Reisepass
  • ausgefüllter, unterschriebener Meldezettel (Unterkunftgeber und Meldepflichtiger)

Anmeldung einer Geburt:

  • ausgefüllter Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass der Eltern

Meldung eines Todesfalles:

  • Sterbeurkunde

Weitere Informationen unter www.help.gv.at bei "An-/Abmeldung".

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