Meldeamt / Volksbegehren

Div. Volksbegehren liegen beim Marktgemeindeamt, Meldeamt - Neubau auf.

Öffnungszeiten/Text des jeweiligen Volksbegehren werden rechzeitig an der Amtstafel kundgemacht.

Damit ein Volksbegehren stattfindet, sind 100.000 Unterstützungsunterschriften notwendig. Wird diese Anzahl an Unterschriften erreicht, gelten diese Unterschriften auch für das betr. Volksbegehren.

Bitte mitbringen:
amtl. Lichtbildausweis

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