Legalisator

Legalisatorin für Grundbuchssachen 

 

Frau Sandra Jenewein wurde vom Oberlandesgericht zur Legalisatorin für Grundbuchssachen der Marktgemeinde Völs bestellt.

Ab sofort können Beglaubigungen für Völser Gemeindebürger wieder durchgeführt werden. 

Dieser Bürgerservice bietet eine kostengünstige Möglichkeit zur Beglaubigung von Grundbuchsangelegenheiten und ersetzt den Gang zum Gericht oder Notar.

Eine Legalisatorin ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, etc.) zuständig. 

Die Aufgabe der Legalisatorin umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. 

Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Marktgemeinde Völs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei der Legalisatorin persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor der Legalisatorin zu leisten. 

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung der Bundesministerin für Justiz festgesetzt. 

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. 

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich (Sandra Jenewein – Tel. 0512/303111-11).