Information zum verpflichtenden Kindergartenbesuch

Informationen zum verpflichtenden Kindergartenbesuch

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz

Seit Herbst 2010 besteht für 5jährige Kinder der verpflichtende Kindergartenbesuch (Kinder im Jahr vor dem Eintritt der Schulpflicht, d.h. Kinder die zwischen dem 01.09.2019 und 31.08.2020 geboren wurden). Dies ist im § 26 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes festgehalten. 

Kindergartenpflicht

Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Ausgenommen sind die kindergartenfreien Tage und Ferien (§26 Abs. 2 TKKG 2022).

Ausnahmen Kindergartenpflicht

Die Bezirkshauptmannschaft kann aufgrund einer Anzeige der Eltern, Kinder von der Besuchspflicht ausnehmen, wenn 

a) ihnen aus medizinischen Gründen, aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs, aufgrund schwieriger Wegverhältnisse oder aufgrund der Entfernung zwischen ihrem Wohnort und der nächstgelegenen Kindergartengruppe der Besuch nicht zugemutet werden kann, 

b) sie vorzeitig die Schule besuchen, 

c) sie einen Praxiskindergarten im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. a Kinderbetreuungsgesetz besuchen, 

d) sie eine sonstige Kinderbetreuungsgruppe besuchen und sichergestellt ist, dass die Bildungsaufgaben im Sinn des § 5 Abs. 1 und 2 dort entsprechend wahrgenommen werden, 

e) sie häuslich erzogen oder im Rahmen einer Tagesbetreuung betreut werden und die Eltern schriftlich erklären, dass die Erfüllung der Bildungsaufgaben sowie die Werteerziehung gewährleistet sind und die Kinder keiner Förderung in der Bildungssprache Deutsch bedürfen. 

Die Frist für diese Anzeige, die die Eltern bei der Gemeinde einbringen und in weiterer Folge an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet wird, läuft bis Ende Februar.

Sollte Ihr Kind noch keine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 21.02.2025 an die Marktgemeinde Völs. 
Erziehungsberechtigte, deren Kinder bereits einen Völser Kindergarten besuchen, müssen nichts unternehmen, sondern erhalten alle weiteren Informationen über Ihre Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Von 8.00 - 12.00 Uhr steht Ihnen unsere Kinderbetreuungskoordinatorin Mag. Daniela Seebacher-Fröhlich unter der Telefonnummer 0664/1018292 oder d.seebacher@voels.gv.at für allfällige Rückfragen zur Verfügung.

12.11.2024