Lärmschutzverordnung
In der Hektik unseres Alltags werden Ruhepausen immer wichtiger. Gönnen wir sie uns und unseren Nachbarn.
Das Arbeiten mit motorisierten Gartengeräten insbesondere mit Motormähern, sowie das Arbeiten mit Kreis-, Band- und sonstigen Motorsägen, ist
- an Werktagen, von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und ab 20.00 Uhr bis 06.00
- an Samstagen, von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und ab 18.00 Uhr,
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig,
verboten.
Die Verordnung finden Sie hier auf der Gemeindehomepage.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Gartenabfällen bzw. Baum- und Strauchschnitt ist nicht gestattet. Wir bitten Sie, Ihre Abfälle im eigenen Garten zu kompostieren oder über die Biomüllabfuhr zu entsorgen.
Leinenzwang im Ortsgebiet
Im gesamten Ortsgebiet von Völs besteht Kurzleinenzwang für Hunde. Die entsprechende Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.voels.at. Am Hundeauslaufplatz im Werth (am Innradweg Innsbruck-Völs) können sie ihren Hund frei laufen lassen
Die Verordnung finden Sie hier auf der Gemeindehomepage
Entfernen von Hundekot
Verunreinigungen durch Hundekot sind im gesamten Gemeindegebiet von Völs (insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze und Verkehrsflächen) unverzüglich durch den Hundehalter zu entfernen. Bitte benützen Sie dazu unsere „Gassi“-Hundestationen.
Die Verordnung finden Sie hier auf der Gemeindehomepage
Völser Hundeauslaufplatz
Die Gemeinde Völs bietet für Hundebesitzer den Hundeauslaufplatz um Hunde frei laufen zu lassen. Der Platz befindet sich im Werth nach der Autobahnunterführung angrenzend an den Innradweg Innsbruck-Völs.