Die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bewilligungspflichtig. Um die Verwendungszweckänderung ist unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bei der Behörde anzusuchen. Dies trifft z.B. zu, wenn Büroräume in Wohnräume umfunktioniert werden sollen, udgl. Die Prüfung des Baugesuches ergibt, ob die gewünschte Verwendungszweckänderung bewilligungsfähig ist. So müssen die Räume z.B. die entsprechende Raumhöhe aufweisen, über die nötige Belüftung und Belichtung verfügen, usw. Die Verwendungszweckänderung von Räumlichkeiten an einer Grundgrenze in Wohnraum ist mangels Grenzabstände nicht möglich.
Dem Baugesuch (Formblatt) für bewilligungspflichtige Bauvorhaben sind je nach Erfordernis folgende Unterlagen beizulegen:
- Baugesuch inklusive Baubeschreibung;
- Baurechtseinräumung (Formblatt) – wo erforderlich;
- Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) – dreifach – die Planunterlagen müssen von einem befugten Planer gezeichnet, unterfertigt und gestempelt sein;
- Die Einreichunterlagen – Baugesuch, Planunterlagen – müssen vom/von den Bauwerber/n unterschrieben sein. Das Baugesuch ist zusätzlich vom Planverfasser zu unterfertigen (unter Beisetzung des Firmenstempels).
- Gebühren sind bei der Einreichung keine zu entrichten – alle Gebühren (auch Bundesgebühren) werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
Siehe dazu auch „bewilligungspflichtige Bauvorhaben".