An- und Abmeldefristen:
- Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
- Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
- Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
- Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (zB Heirat oder Scheidung)
Die An- bzw. Abmeldung kann
- persönlich
- durch eine Vertrauensperson (mit den Originaldokumenten der/ des Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente) oder
- postalisch
erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Anmeldung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- bei ausländischen Staatsbürgern: Reisepass
- ausgefüllter, unterschriebener Meldezettel (Unterkunftgeber und Meldepflichtiger)
Anmeldung einer Geburt:
- ausgefüllter Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Reisepass der Eltern
Meldung eines Todesfalles:
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