Sollten Sie eine Wohnung suchen und in der Marktgemeinde Völs 5 Jahre durchgängig den HAUPTWOHNSITZ haben oder 5 Jahre durchgängig bei einer VÖLSER FIRMA beschäftigt sein, können Sie sich im Bauamt durch das Ausfüllen eines Wohnungsbewerbungsbogens auf die Wohnungswerberliste setzen lassen.
WICHTIG: Der Wohnungsbewerbungsbogen ist jährlich schriftlich, bis zum 31. Dezember jeden Jahres, zu erneuern. Für die Aktualisierung und die Erneuerung der Bewerbung ist das entsprechende Formular der Marktgemeinde Völs zu verwenden und im Marktgemeindeamt Völs einzubringen.
Die Marktgemeinde Völs hat das Vorschlagsrecht für die Vergabe von Wohnungen, die in Völs durch private oder gemeinnützige Bauträger neu gebaut werden.
Sie können sich für jede Kategorie und Größe von Wohnung vormerken lassen – Mietwohnung, Miet-Kauf-Wohnung, Eigentumswohnung, Reihenhaus.
Der Vorschlag für die Zuteilung der einzelnen Wohnungen erfolgt nach dem „Punktesystem der Vergaberichtlinien der Marktgemeinde Völs".
Zuständig für die Zuteilung von Wohnungen (Vorschlagsrecht) ist der AUSSCHUSS FÜR SOZIALES, GESUNDHEITSVORSORGE, SENIOREN UND INTEGRATION.
Einreichunterlagen:
- Fragebogen zur Wohnungsbewerbung
- Wenn Arbeitsstätte in Völs – Bestätigung der Firma