Auf Grundlage der EU-Wistleblowing-Richtlinie und des neu erlassenen österreichischen Hinweisgeberschutzgesetzes wurde ein so genanntes Hinweisgebersystem eingerichtet.
Das gesetzliche Ziel des Hinweisgebersystems besteht darin, Vorkehrungen gegen allfällige Wirtschaftskriminalität zu treffen, indem Mitarbeiter/innen die jederzeitige Möglichkeit zur Meldung von wirtschaftskriminellen Handlungen an eine objektive Meldestelle eingeräumt wird.
Das Hinweisgebersystem gilt für Rechtsverstöße in folgenden Bereichen:
Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Produktkonformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch.
Einlangende Hinweise werden von der internen Hinweisgeberstelle erfasst, bearbeitet und hat innerhalb von drei Monaten eine qualifizierte Rückmeldung über den Stand des Verfahrens zu erfolgen. Hinweisgeber/innen genießen einen rechtlichen Schutz vor Benachteiligungen, wenn die Hinweise der Wahrheit entsprechen und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Andererseits können wissentliche Falschmeldungen zu Schadenersatzpflichten sowie strafrechtlicher Verfolgung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. Strafgesetzbuch führen.
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