Vordrucke für Ansuchen, Bestätigung des Vermieters usw. gibt es im Bürgerservice oder zum Downloaden (Amt der Tiroler Landesregierung).
Weiters ist für jedes Einkommen (auch für Unterhaltszahlungen) eine Bestätigung (Jahreslohnzettel des vorangegangenen Jahres) vorzulegen. Voraussetzung für ein Ansuchen: 2 Jahre Hauptwohnsitz (durchgehend) in Völs